Robis Antwort auf die Frage
Das Verkehrszentralregister in Flensburg, besser bekannt als "Flensburger Punktekonto", führt für Verkehrsteilnehmende eine Punktekartei, in der Verkehrssünden je nach Schwere mit Punkten bewertet werden. Nicht alle Punkte haben jedoch ein unbegrenztes Verfallsdatum. Nach bestimmten Fristen, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten, werden die Punkte wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen wurden mit der Reform im Mai 2014 aktualisiert. Punkte für schwere Verstöße, also solche, die direkt die Verkehrssicherheit beeinflussen, verfallen beispielsweise erst nach 5 Jahren. Für die Tilgung ist zudem relevant, dass in der Tilgungsfrist keine weiteren Punkte gesammelt werden – denn dann beginnt die Frist von vorn.
Die Handhabung der Punkte in Flensburg ist für den Führerscheinbesitzer nicht immer auf Anhieb verständlich. Von der Art des Verkehrsverstoßes bis hin zur jeweiligen Punkteanzahl gibt es unterschiedliche Faktoren, die über den Verfall der Punkte entscheiden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Regeln rund um den "Übergangsbereich" und die "Löschung von Punkten".
Bisher haben wir die Frage
mindestens 5x erhalten. Hier die letzten 5 Fragen:
Wie lange dauert es, bis meine Punkte in Flensburg gelöscht werden?
Speedster2021 // 12.07.2021Nach welchem Zeitraum verjähren Punkte im Verkehrszentralregister?
FahrmeisterX // 23.11.2022Welche Fristen gibt es für den Punkteabbau in der Verkehrssünderkartei?
AutobahnQueen89 // 16.03.2023Bis wann müssen Punkte in Flensburg getilgt sein, damit mein Konto wieder sauber ist?
RoadWarrior_Thor // 08.01.2021Kann ich den aktuellen Stand meiner Punkte in Flensburg online einsehen und wann verfallen diese?
DigitalDriver93 // 03.09.2022Punkte in Flensburg verfallen nach einer bestimmten Zeit, je nachdem wie viele Punkte man hat. Bei bis zu 3 Punkten beträgt die Tilgungsfrist 2,5 Jahre, und bei mehr Punkten kann es länger dauern.
Achtung, die Tilgungsfrist für Punkte in Flensburg hat sich geändert. Neue Punkte werden nicht mehr mit alten verrechnet und verfallen ganz individuell. Stets auf dem neuesten Stand bleiben!
Man sollte immer im Kopf behalten, dass wenn man während der Tilgungsfrist der Punkte keine neuen hinzubekommt, diese erfolgreich verfallen. Ansonsten verlängert sich die Frist.
Ausführliche Antwort zu
Das Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg dient der Erfassung von Verkehrsverstößen und wirkt als ein präventives Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fahreignungsregister, so der offizielle Name, erfasst Punkte für Verkehrsverstöße – von kleinen Vergehen wie geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu schweren Delikten wie Trunkenheit am Steuer.
Die Tilgung der Punkte in Flensburg erfolgt nach Ablauf bestimmter Zeitspannen, die sich nach der Schwere des Delikts richten. Einfache Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis und deren Eintragung im Verkehrszentralregister sogar erst nach 10 Jahren. Wichtig zu beachten ist, dass diese Fristen erst ab dem Rechtskraftdatum der Entscheidung beginnen.
Neue Verkehrssünden während der Tilgungsfrist können die Tilgung bestehender Punkte verzögern. Sollte der Inhaber des Punktekontos einen weiteren Verstoß begehen, der mit Punkten geahndet wird, beginnt die Tilgungsfrist für alle Punkte von neuem. Hierbei wird zwischen der Art der Vergehen unterschieden: Einfache Verstöße führen nicht zur Neufestsetzung der Tilgung von Straftaten.
Punkte werden gelöscht, sobald ihre Tilgungsfrist abgelaufen ist, vorausgesetzt, es wurden keine neuen Punkte hinzugefügt. Ist das der Fall, verlängert sich die Frist. Des Weiteren können Punkte auch durch die erfolgreiche Teilnahme an Fahreignungsseminaren abgebaut werden, allerdings ist dies nur bei einem Punktestand bis zu einem gewissen Grad möglich.
Der Neuaufbau von Punkten ist besonders zu beachten, da er wesentlichen Einfluss auf die Tilgung bestehender Punkte hat. Dies ist insbesondere relevant im Kontext des Verkehrssicherheitssystems, das darauf ausgelegt ist, durch aufeinander aufbauende Maßnahmen dem Fahrer seine Verantwortung im Straßenverkehr stets bewusst zu machen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Der Übergangsbereich im Flensburger Punktesystem ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil er die Schwelle markiert, ab der verstärkte Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und weitere Verstöße zu verhindern. Wenn ein Verkehrsteilnehmender 4 bis 5 Punkte erreicht, befindet er sich in diesem Bereich. Die Konsequenz kann beispielsweise die Empfehlung sein, ein Fahreignungsseminar zu besuchen, um das eigene Fahrverhalten zu reflektieren und, bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten, einen Punkt abzubauen.
Jeder Verkehrsverstoß wird, abhängig von seiner Schwere, mit einer unterschiedlichen Anzahl von Punkten bewertet. Kleinere Ordnungswidrigkeiten, wie eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, werden in der Regel mit einem Punkt sanktioniert. Für schwerere Verstöße, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss, werden zwei Punkte vergeben und für besonders schwere Delikte oder Straftaten, wie zum Beispiel Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, erhalten Verkehrsteilnehmende drei Punkte.
Fahreignungsseminare sind nicht nur ein Instrument zur Verbesserung der eigenen Fahrkompetenz, sondern auch eine Möglichkeit, Punkte im Fahreignungsregister zu reduzieren. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch die freiwillige Teilnahme an einem solchen Seminar ein Punkt abgebaut werden. Wichtig ist jedoch, dass dieser Punktabbau nicht bei bereits festgesetzten Tilgungsfristen neu hinzugekommener Punkte erfolgt.
Verkehrsteilnehmende haben das Recht, Auskunft über ihren aktuellen Punktestand zu erhalten. Dies kann schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden oder online über das entsprechende Portal mit der Nutzung eines neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels und einer entsprechenden Kartenlese-Einheit.
Beim Abbau von Punkten im Fahreignungsregister gibt es neben dem Warten auf die reguläre Tilgung und der Teilnahme an Fahreignungsseminaren keine weiteren Optionen. Wichtig ist, dass in der Tilgungsfrist keine neuen Punkte hinzukommen, denn dies führt zu einem Neustart der Frist. Eine Überprüfung des eigenen Fahrverhaltens und gegebenenfalls eine Anpassung können dabei helfen, weitere Punkte zu vermeiden und eine positive Entwicklung des Punktekontos zu fördern.